Liebe Leser:innen
Diese Woche hat das EU-Parlament eine Entscheidung getroffen, die viele Unternehmen aufatmen lässt. Und gleichzeitig eine stille Falle birgt. Dazu kommen zwei weitere Entwicklungen, die für Schweizer KMU direkt relevant sind.
Das Wichtigste: Hochrisiko-KI-Pflichten kommen wohl erst 2027
Am 18. März haben die zuständigen Ausschüsse des EU-Parlaments einer Verzögerung der strengsten KI-Compliance-Anforderungen zugestimmt. Der Vorschlag: Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III des EU AI Acts sollen erst per 2. Dezember 2027 verpflichtend werden, statt wie bisher geplant per 2. August 2026.
Was genau fällt darunter? KI-Systeme in den Bereichen Biometrie, Recruiting, Kreditbewertung, Bildungsbeurteilung, kritische Infrastruktur und Strafverfolgung. Also genau jene Systeme, die viele KMU heute bereits einsetzen: in HR-Software, in der Kreditprüfung oder in Kundendienst-Anwendungen.
Der Hintergrund ist nüchtern. Die zuständigen Normierungsorganisationen haben ihre eigene Deadline verpasst. Die technischen Harmonisierungsstandards, auf die sich Compliance-Prüfungen stützen sollten, sind noch nicht fertig. Ausserdem hat die EU-Kommission die Leitlinien für Hochrisiko-Systeme zu spät geliefert.
Wichtig zu verstehen: Die Verschiebung ist noch nicht rechtskräftig. Nach der Parlamentsposition beginnt der Trilog mit dem Rat. Das könnte Monate dauern. Bis zur offiziellen Annahme gilt weiterhin August 2026 als massgebliche Frist.
Was das für Sie bedeutet: Wer jetzt mit dem Aufbau einer KI-Governance beginnt, hat mehr Zeit für eine durchdachte Umsetzung. Wer die potenzielle Verschiebung als Grund sieht, gar nicht zu starten, übersieht: Mehrere andere Pflichten sind längst aktiv.
Was bereits gilt, und oft vergessen wird
Nicht alles wartet auf 2027.
Verbotene KI-Praktiken gelten seit Februar 2025. Dazu zählen unterschwellige Manipulation von Personen, Social Scoring durch staatliche Stellen und Echtzeit-Biometrie im öffentlichen Raum.
KI-Kompetenzpflicht (Art. 4) gilt ebenfalls seit Februar 2025. Wer KI-Systeme einsetzt, muss sicherstellen, dass die betroffenen Mitarbeitenden über ausreichendes KI-Verständnis verfügen. Das gilt auch für externe Dienstleister, die KI in Ihrem Auftrag nutzen.
Transparenzpflichten (Art. 50) kommen spätestens August 2026. Wer einen Chatbot betreibt, der mit Kunden interagiert, oder KI-generierte Texte und Bilder veröffentlicht, muss das kennzeichnen.
Neu: Zweiter Entwurf der Transparenzregeln für KI-Inhalte
Die Europäische Kommission hat Anfang März den zweiten Entwurf des "Code of Practice" zu KI-generierten Inhalten veröffentlicht. Die Konsultation läuft noch bis 30. März.
Der Entwurf ist deutlich konkreter als die erste Version. KI-generierte Inhalte sollen maschinenlesbar markiert werden, zum Beispiel per Metadaten oder Wasserzeichen. Für Deepfakes schlägt eine Arbeitsgruppe ein einheitliches EU-Icon vor, das den KI-Ursprung auf einen Blick sichtbar macht.
Für die Praxis: Prüfen Sie, welche KI-Tools Ihr Team für Content-Erstellung, Kundenkommunikation oder interne Prozesse nutzt. Die Kennzeichnungspflicht gilt breiter, als viele annehmen.
Aus den USA: Bundesregierung will staatliche KI-Gesetze übersteuern
Am 20. März hat das Weisse Haus sein "National Policy Framework for Artificial Intelligence" veröffentlicht. Ein einheitliches Bundesgesetz soll die Flickendecke aus staatlichen KI-Gesetzen (Kalifornien, Texas, Colorado u.a.) ersetzen, mit dem Ziel, Regulierung zu minimieren und Innovation zu fördern.
Für Schweizer KMU mit US-Kundschaft oder US-Lieferanten ist das ein Signal: Der transatlantische Regulierungsgraben vertieft sich. Die EU setzt auf Risikomanagement und Pflichten, die USA auf "light-touch". Das hat praktische Konsequenzen. US-basierte KI-Anbieter werden EU-Anforderungen möglicherweise weniger proaktiv erfüllen.
Was Sie diese Woche tun können
Erstens: Erstellen Sie eine Liste aller KI-Tools, die Ihr Unternehmen einsetzt, eingekaufte Software, interne Entwicklungen und externe Dienstleister eingeschlossen. Das ist der wichtigste erste Schritt, unabhängig von jeder Deadline.
Zweitens: Prüfen Sie, ob Mitarbeitende, die KI-Tools nutzen, eine Basisschulung zu KI-Grundlagen und Risiken erhalten haben. Die Literacy-Pflicht gilt bereits.
Drittens: Falls Sie Chatbots oder generative KI in der Kundenkommunikation einsetzen, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, Ihre Kennzeichnungspraxis zu überprüfen.
Fragen zu einem dieser Themen? Wir sind gerne für ein Erstgespräch da.
Beste Grüsse
Pascal Beck & Marco von Euw
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