Liebe Leser:innen

Eine Woche mit Entscheidungen auf beiden Seiten des Atlantiks, die sich widersprechen: Die EU verlängert Fristen, die USA bauen Regulierung ab. Hier unsere Einordnung.

EU verschiebt High-Risk-Fristen

Wenn der Gesetzgeber selbst die Komplexität unterschätzt

Der EU-Rat hat am 13. März seine Position zur Änderung des AI Act verabschiedet. Die neuen Fristen: High-Risk-Systeme müssen Anforderungen ab dem 2. Dezember 2027 erfüllen (eigenständige Systeme) beziehungsweise ab dem 2. August 2028 (in Produkte eingebettete KI). Begründung: Die technischen Standards und Compliance-Tools sollen vorliegen, bevor die Regeln in Kraft treten. Im selben Paket hat der Rat neue Verbote eingeführt, unter anderem für KI-generierte nicht-einvernehmliche sexuelle oder intime Inhalte und Darstellungen von Kindesmissbrauch.

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen? Wir lesen die Verschiebung als Warnsignal, nicht als Entwarnung. Wenn die EU-Kommission selbst die Umsetzungskomplexität unterschätzt und die technischen Standards nicht rechtzeitig fertigstellt, wie soll ein KMU das in wenigen Monaten nachholen, sobald die finalen Vorgaben stehen? Wer heute beginnt, hat die Zeit, es richtig zu machen. Wer wartet, wird unter Druck arbeiten, nur eben etwas später als geplant. (EU-Rat)

USA und EU gehen in entgegengesetzte Richtungen

Zwei Märkte, zwei Regelwerke, eine Compliance-Falle

Das Weisse Haus hat ein nationales KI-Legislativ-Framework angekündigt, das dem Kongress vorgelegt werden soll. Ziel: möglichst wenig Regulierung, Begrenzung der Entwicklerhaftung, ein bundesweites Rahmenwerk, das viele einzelstaatliche KI-Gesetze verdrängen soll. Ausnahmen beim Kinderschutz sind vorgesehen. Schutz geistigen Eigentums und der Anspruch auf amerikanische KI-Dominanz gehören zu den Leitplanken.

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen? Schweizer KMU, die US-KI-Tools nutzen oder Kunden in der EU bedienen, stehen vor einer neuen Realität: zwei Märkte, zwei gegensätzliche Regulierungsansätze. Ein US-Anbieter, der nach dem amerikanischen Framework agiert, erfüllt die EU-Anforderungen damit nicht automatisch. Wer sich auf die Compliance-Aussagen seines Anbieters verlässt, sollte fragen: Compliance gemäss welcher Regulierung? Eigene Governance-Regeln sind der einzige Weg, in beiden Märkten sicher zu agieren. (White House, Fortune)

Kurz notiert

Was Sie sonst noch wissen sollten

  • UK kippt KI-Copyright-Ausnahme: Die britische Regierung hat ihre geplante Copyright-Ausnahme für KI-Training zurückgezogen. Anlass war eine Konsultation mit Rekord-Beteiligung: Nur rund 3% unterstützten den Regierungsvorschlag. Ein Bericht mit Folgenabschätzung wurde am 18. März veröffentlicht, eine endgültige gesetzliche Regelung steht noch aus. (World IP Review)

  • 78 KI-Gesetzentwürfe in den USA: Sechs Wochen nach Beginn der Legislaturperiode 2026 sind in 27 US-Bundesstaaten bereits 78 Chatbot-Gesetzentwürfe aktiv. Virginia und Washington zählen zu den Bundesstaaten mit weitreichenden KI-Gesetzen, die bereits verabschiedet oder kurz vor dem Abschluss sind. (Transparency Coalition)

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Beste Grüsse
Pascal Beck & Marco von Euw
Navigant | AI Governance & Enablement
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