Liebe Leser:innen
Ab dem 2. August 2026 gilt die Transparenzpflicht für KI-generierte Inhalte. Gleichzeitig haben Unternehmen bei den Hochrisiko-Anforderungen mehr Zeit bekommen als erwartet. Diese Ausgabe erklärt, was beides bedeutet - und wo wir anderer Meinung sind als der aktuelle Diskurs.
Ab August müssen KI-Inhalte als solche erkennbar sein
er EU AI Act schreibt ab dem 2. August vor: Wer KI-generierte Inhalte an externe Empfänger ausliefert, muss das kennzeichnen. Marketing-Texte, Social-Media-Beiträge, Produktbilder, Videos, Chatbots auf der Website.
Für Schweizer KMU gilt hier dieselbe Anknüpfungslogik wie für den Rest des Gesetzes. Wer ausschliesslich in der Schweiz tätig ist, keinen EU-Markt bedient und keine Outputs gezielt an EU-Empfänger liefert, fällt nicht automatisch darunter. Wer Kunden in Deutschland, Österreich oder Frankreich hat oder KI-Inhalte aktiv über EU-Kanäle verbreitet, muss die Frist ernst nehmen.
Technisch ist das in den meisten Fällen lösbar. Die grossen Tools bieten Kennzeichnungsfunktionen an. Die eigentliche Arbeit ist eine andere: Welche KI-Tools laufen gerade in Ihrem Unternehmen? Welche Inhalte gehen nach aussen? Wer weiss das überhaupt?
Das ist die Frage, die viele KMU unangenehm überrascht. Nicht die Technik. Das Inventar. Ein halbtägiger Workshop reicht. August ist in vier Monaten.
Hochrisiko-Fristen verschoben: Mehr Zeit, gleiche Anforderungen
Letzte Woche hat der EU-Rat die Compliance-Fristen für Hochrisiko-KI-Systeme nach hinten gezogen: Dezember 2027 für eigenständige Systeme, August 2028 für KI in eingebetteten Produkten. Der Grund ist unschön: Die EU-Kommission hat ihre eigenen Leitlinien zur Hochrisiko-Klassifizierung nicht rechtzeitig fertiggestellt. Ohne diese Grundlage konnten Unternehmen schlecht beurteilen, welche ihrer Systeme überhaupt darunter fallen.
Hochrisiko sind Systeme, bei denen Fehler erhebliche Folgen für Menschen haben. Bewerbungstools, die Kandidaten vorsortieren. Software, die Kreditanträge bewertet. Systeme, die Prüfungen automatisch benoten. Überwachungskameras mit KI-Analyse.
Viele kommentieren die Verschiebung als Entlastung. Das sehen wir anders. Fristen verschieben sich, die Anforderungen selbst werden nicht milder. Wer jetzt ein KI-Inventar macht und weiss, welche Systeme an Entscheidungen über Menschen beteiligt sind, steht 2027 besser da als wer dann ein Notfallprojekt startet. Die Verschiebung ist Zeitgewinn, kein Freifahrtschein.
Die Faustregel: Wenn Ihre KI-Anwendung Menschen bewertet, einstuft oder Entscheidungen über sie vorbereitet, sind Sie wahrscheinlich betroffen. Ein Tool, das Rechnungen verarbeitet oder interne Texte zusammenfasst, fällt in der Regel nicht darunter.
Kurz notiert
Erster internationaler KI-Vertrag ratifiziert: Das EU-Parlament hat am 11. März 2026 die Framework Convention on Artificial Intelligence des Europarats mit 455 zu 101 Stimmen angenommen. Die Schweiz hat ihn bereits unterzeichnet und muss bis Ende 2026 eigene Gesetze vorlegen. Nationale KI-Regulierung ist keine Frage des "ob" mehr. (Council of Europe: https://www.coe.int/en/web/artificial-intelligence/-/eu-parliament-backs-eu-conclusion-of-the-council-of-europe-framework-convention-on-artificial-intelligence)
Navigant-Einschätzung: Die EU-Kommission hat ihre eigene Frist für die Hochrisiko-Leitlinien im März 2026 verpasst. Wer auf ein fertiges Handbuch wartet, bevor er anfängt, wird noch länger warten. Eine funktionierende Grundstruktur heute schlägt ein perfektes Dokument irgendwann.
Sie möchten diese Themen vertiefen?
Antworten Sie einfach auf diese E-Mail oder buchen Sie ein unverbindliches Gespräch unter navigant.ch. Wir ordnen ein, was die Entwicklungen konkret für Ihr Unternehmen bedeuten.
Beste Grüsse
Pascal Beck & Marco von Euw
Navigant | AI Governance & Enablement
navigant.ch

